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Niedrigschwellige Betreuungsleistungen

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen

Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote?

Der Begriff „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ stammt aus der Pflegeversicherung. Niedrigschwellige Betreuungsangebote gemäß § 45c SGB XI sind Angebote zur stundenweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen. Die Betreuung wird von geschulten Ehrenamtlichen übernommen. Da es im Bereich der Unterstützung von älteren Menschen eine Vielzahl von Begriffen wie „Alltagsbegleiter“, „niedrigschwelliges Unterstützungsangebot“ oder auch „niedrigschwelliges Betreuungsangebot“ gibt, ist genau zu definieren, was unter den Begriff des „niedrigschwelligen Betreuungsangebotes“ im Sinne des SGB XI fällt.

Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten.

Hier einige Beispiele

  • Betreuung von Personen in der eigenen Häuslichkeit.
  • Stundenweise Betreuung von Demenzpatienten.
  • Unterstützung des Hilfebedürftigen beim Pflegen von sozialen Kontakten
  • Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen).
  • Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Begleitung beim Besuch des Friedhofes, in den Zoo oder ins Konzert, zu öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen usw.
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags.
  • Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen.
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen.
  • Begleitung als Betreuungsperson im Urlaub, betreute Reisen und Unternehmungen.

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